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04.10.2019 Bayern
Laut Kassengesetz müssen Einzelhändler ihre elektronischen Registrierkassen zum 1. Januar 2020 zum Schutz vor Manipulationen technisch umgerüstet haben. Laut Bundesfinanzministerium wird diese Frist bis zum 30.9.2020 verlängert.
Die Schonfrist ist insbesondere für kleine und mittelständische Händler wichtig, damit sie rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen können. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Die Handelsverbände haben diese Übergangsregelung bundesweit gefordert, da die benötigte Software zur Umrüstung noch nicht verfügbar ist. Jetzt haben unsere Betriebe mehr Zeit, die elektronischen Registrierkassen an die neuen Sicherheitsstandards anzupassen.“ Weitere Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen „Ordnungsgemäße Kassenführung“.
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