Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, Registrierkassen manipulationssicher umzurüsten. Wichtig: Die Frist zur Umstellung auf eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) endet am 31. März 2021

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt zwischenzeitlich erhöhte Sicherheitsanforderungen an den Betrieb einer cloudbasierten TSE. Außerdem sind noch nicht alle Anbieter cloudbasierter TSEs vollständig zertifiziert. Deshalb haben wir eine Praxishilfe zur Stellung eines Antrags auf Erleichterung nach § 148 AO erstellt. Diese ist mit den Herstellern cloudbasierter TSEs abgestimmt. Sollten Sie zur Stellung des Antrags weitere Angaben und Informationen benötigen, können Sie sich direkt oder über Ihren Kassenausrüster an Ihren TSE-Hersteller wenden.