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22.05.2020

Kassengesetz: Nichtbeanstandungsregelung wegen Corona-Krise verlängern

Ab dem 1. Oktober müssen alle Registrierkassen im Einzelhandel mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Mit Blick auf die enormen Belastungen durch die Corona-Krise fordert der HBE eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist.

kasse
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Ursprünglich sollte die Pflicht zur Umrüstung bereits ab dem 1. Januar greifen. Damals waren jedoch kaum entsprechende technische Lösungen am Markt verfügbar. Deshalb konnten viele Händler ihre Kassen noch gar nicht nachrüsten. Das Ende der Nichtbeanstandungsfrist am 1. Oktober trifft nun auf Unternehmen, die sich durch die Corona-Krise mitten im Existenzkampf befinden. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Viele Händler kämpfen um das Überleben. Mehrere tausend Euro zur Kassenumrüstung sind in diesen Zeiten wirklich nicht die wichtigste Investition.“ Der HBE hat sich deshalb mit der Forderung, die Nichtbeanstandungsfrist zu verlängern, an die Bayerische Staatsregierung gewandt.

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