News
23.03.2018 Bayern
Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhändlern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU.
Die Steuerbefreiung beim sogenannten „Export über den Ladentisch“ wird dem Unternehmer gewährt, wenn sein Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist. Zudem müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen. Hinweis: Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht umsatzsteuerfrei! Das gesamte EU-Gebiet gilt für Privatpersonen umsatzsteuerlich als einheitlicher Raum ohne
Steuergrenzen. Alle Infos über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Ausfuhren für den privaten Bedarf) erhalten Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen "Mehrwertsteuer-Rückerstattung".
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.