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05.06.2020 Bayern
Seit vergangenem Jahr ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Händler, die Plastiktüten herausgeben oder Waren versenden, müssen sich ggf. bei der Zentralen Stelle registrieren und sich an einem dualen System beteiligen. Wie man sich hier vor Abmahnungen schützt, zeigt ein BVT-Folder.
Welche Pflichten hat der Händler als Erstinverkehrbringer? Wann ist er für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen selbst verantwortlich und welche Sanktionen drohen, wenn der Händler seine Pflichten nicht erfüllt? Antworten auf diese und andere Fragen gibt der aktualisierte Folder „Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel“ des Bundesverbandes Technik (BVT).
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