News
14.09.2018 Bayern
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Händler müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Mengenmeldungen abgeben. Das dafür eingerichtete Register LUCID ist jetzt freigeschaltet.
LUCID startet bereits vier Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes. Dadurch können sich insbesondere kleinere Hersteller und Händler schon 2018 auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Wer konkret betroffen ist und was Händler unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt: Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an das Duale System abführen.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.