Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Händler müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Mengenmeldungen abgeben. Das dafür eingerichtete Register LUCID ist jetzt freigeschaltet.

LUCID startet bereits vier Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes. Dadurch können sich insbesondere kleinere Hersteller und Händler schon 2018 auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Wer konkret betroffen ist und was Händler unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt: Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an das Duale System abführen.