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26.04.2019 Bayern
Seit Anfang des Jahres ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Händler, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, werden zunehmend abgemahnt.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Das hatte erst kürzlich das Landgericht Bochum entschieden. Bei einem Verstoß gegen das Verpackungsgesetz kann ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro erhoben werden. Betroffene Händler sollten sich daher unbedingt hier registrieren. Weitere Informationen zum VerpackG erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Händler, die eine Abmahnung wegen der Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes erhalten, können sich an unsere HBE-Juristen wenden.
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