Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Wer ist davon betroffen und was müssen Händler unbedingt beachten?

Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt. Wie bisher, müssen Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Außerdem müssen sie sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ verpflichtend registrieren. Dies ist bereits seit Ende August 2018 möglich. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“ gibt Ihnen einen Überblick über alles Wissenswerte zu diesem Thema.