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07.09.2018

Neues Verpackungsgesetz: Aktualisiertes HBE-Praxiswissen verfügbar

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Wer ist davon betroffen und was müssen Händler unbedingt beachten?

verpackung
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Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt. Wie bisher, müssen Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Außerdem müssen sie sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ verpflichtend registrieren. Dies ist bereits seit Ende August 2018 möglich. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“ gibt Ihnen einen Überblick über alles Wissenswerte zu diesem Thema.

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