Verstöße gegen die Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Das hat jetzt das Landgericht Bochum entschieden.

Seit Anfang des Jahres ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Wie bereits berichtet, hat es auch in Bayern mittlerweile erste Abmahnungen gegeben. Bei einem Verstoß gegen das Verpackungsgesetz kann ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro erhoben werden. Weitere Informationen zum VerpackG erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Händler, die eine Abmahnung wegen der Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes erhalten, können sich gerne an unsere HBE-Juristen wenden.