Städte und Gemeinden in Bayern dürfen keine kommunale Verpackungssteuer einführen. Das entsprechende Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Die Staatsregierung ist damit den Argumenten des HBE gefolgt und hat die Forderungen des Handels umgesetzt.

Ein Verpackungssteuer hätte nur mehr Kosten und Bürokratie verursacht und damit Wirtschaft und Bürger weiter belastet. Messbare Erfolge bei der Müllvermeidung durch einen solche Sonderabgabe gibt es nicht. Auch in Bayern hatten Kommunen Interesse an einer Verpackungssteuer gezeigt. Dem hat die Staatsregierung per Gesetz einen Riegel vorgeschoben. Die ablehnende HBE-Position zur Verpackungssteuer finden Sie hier.
