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14.12.2018 Bayern
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Händler müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren, Mengenmeldungen abgeben sowie ihre Verpackungen am Dualen System beteiligen.
Das neue Gesetz sieht z.B. auch eine Kennzeichnung von Einweg- bzw. Mehrweg-Getränkeverpackungen am Verkaufsregal im Handel vor. Jeweils in unmittelbarer Nähe dieser Getränkeverpackungen, d.h. direkt am Regal oder Preisschild, und für den Verbraucher deutlich sichtbar, muss die Bezeichnung „EINWEG“ oder „MEHRWEG“ angebracht sein. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“ .
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