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24.06.2022 Bayern

Verpackungen: Neue Registrierungspflicht ab 1. Juli 2022

Inverkehrbringer von Serviceverpackungen müssen sich zum Stichtag 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können abgemahnt werden.

verpackungsgesetz
Bild © momanuma - stock.adobe.com

Die Änderungen beim Verpackungsgesetz betreffen die erweiterte Registrierungspflicht, den Versand- und Online-Handel sowie Serviceverpackungen. Ausführliche Informationen zu den Verschärfungen im Verpackungsgesetz finden Sie auch in unserem HBE-Praxiswissen und in dieser Checkliste. Betroffene Händler können sich hier kostenlos registrieren. Eine Übersicht über die Verschärfungen beim Verpackungsgesetz finden Sie hier.

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