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24.06.2022 Bayern
Inverkehrbringer von Serviceverpackungen müssen sich zum Stichtag 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können abgemahnt werden.
Die Änderungen beim Verpackungsgesetz betreffen die erweiterte Registrierungspflicht, den Versand- und Online-Handel sowie Serviceverpackungen. Ausführliche Informationen zu den Verschärfungen im Verpackungsgesetz finden Sie auch in unserem HBE-Praxiswissen und in dieser Checkliste. Betroffene Händler können sich hier kostenlos registrieren. Eine Übersicht über die Verschärfungen beim Verpackungsgesetz finden Sie hier.
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