Die Novellierung des Verpackungsgesetzes bringt neue Pflichten für den Handel. Bis 30.6.2022 müssen sich auch Händler beim Verpackungsregister LUCID registrieren, die (durch den Lieferanten) vorlizensierte Serviceverpackungen in Verkehr bringen.

Bislang konnten gerade kleinere Händler eine eigene Registrierung und Lizensierung vermeiden, wenn ausschließlich vorlizensierte Verpackungen verwendet wurden. Ab dem 1. Juli 2022 muss jedoch hier eine kostenlose Registrierung auch für sogenannte Serviceverpackungen erfolgt sein. Dies sind Verpackungen, die erst bei der Abgabe an den Kunden mit Ware befüllt werden (z. B. Brottüten, Tragetaschen, To-go-Artikel). Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen und in dieser Checkliste.