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19.07.2019

Verpackungsgesetz: LUCID-Registrierung nur mit Dualem System!

Viele bei LUCID registrierte Händler haben immer noch keine Verträge mit einem Dualen System abgeschlossen. Um Ärger zu vermeiden, sollten sie dies umgehend nachholen.

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Nach dem neuen Verpackungsgesetz dürfen nicht registrierte Hersteller ihre Produkte nicht mehr in Verkehr bringen. (Hier geht’s zum öffentlichen Herstellerregister.) Wer sich jedoch im Verpackungsregister LUCID angemeldet hat, muss unbedingt auch ein System mit der Erfassung und Verwertung seiner systembeteiligungspflichtigen Verpackungen beauftragen! Einen Überblick über die verschiedenen Anbieter im Dualen System finden Sie hier. Es empfiehlt sich zwei bis drei Angebote einzuholen und zu vergleichen. Die Unternehmen haben auf ihren Internetseiten eine Eingabemaske, durch die auch eine konkrete Preisauskunft erteilt wird. Alle Informationen finden Sie auch in unserem Praxiswissen "Verpackungsgesetz".

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