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18.10.2019 Bayern
Ab dem 1. Januar 2020 verschärfen sich die Richtlinien für elektronische Registrierkassen erneut. Die neuen Vorschriften für Unternehmer betreffen u.a. die Belegausgabepflicht und Kassenbons aus Thermopapier.
Nutzer elektronischer Registrierkassen haben ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen. Neben dem gedruckten Beleg in Papierform wird dies als Alternative auch in elektronischer Form gestattet. Aber egal ob Papier oder digital: Anders als in anderen europäischen Ländern muss der Kunde den Beleg nicht mitnehmen. Außerdem wird ab dem 1. Januar 2020 der chemische Farbentwickler Bisphenol A (BPA) für Kassenzettel verboten, da die Chemikalie als gesundheitsschädigend gilt. Weitere Informationen finden Sie im HBE-Praxiswissen „Ordnungsgemäße Kassenführung“.
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