Die Bonpflicht auf Papier soll verschwinden, dafür soll laut dem Bundesfinanzministerium ab 2028 eine elektronische Belegbereitstellung verpflichtend werden. Dem Handel drohen neue digitale Vorgaben, mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten.

Für die neue elektronische Belegbereitstellungspflicht müssen betroffene Unternehmen auf zertifizierte elektronische Kassensysteme umstellen. Laut Gesetzentwurf soll zudem die Einführung einer generellen Kassenpflicht auch für Unternehmen mit Umsätzen unter 100.000 Euro geprüft werden. Eine Bagatellgrenze oder Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Der HBE warnt mit Blick auf die Kassenpläne des Finanzministeriums vor unnötiger Bürokratie sowie zusätzlichen Investitionskosten und fordert dringend Nachbesserungen, z.B. Ausnahmen für kleine und umsatzschwache Betriebe sowie ausreichend lange Übergangsfristen.
