News
18.09.2020 Bayern
Für Verwirrung hat ein Erlass des Bundesfinanzministers gesorgt. Mit der Anweisung sollten die Vorgaben der Länder für einen Aufschub bei der Umrüstung der Kassen ausgehebelt werden. Bayern hat aber klargestellt: Bis zum 31. März 2021 werden auch weiterhin Kassen nicht beanstandet.
Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, Registrierkassen manipulationssicher umzurüsten. Um in der Corona-Krise zusätzliche Belastungen für die Unternehmen zu vermeiden, haben mehrere Bundesländer den Händlern unter Auflagen eine Fristverlängerung gewährt. Wie die bayerische Finanzverwaltung dem HBE auf Nachfrage bestätigt hat, werden auch im Freistaat ungeachtet des jüngsten Schreibens aus dem Bundesfinanzministerium Kassen bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet. Voraussetzungen dafür sind allerdings ein bis zum 30.9.2020 erteilter Umrüstungsauftrag oder die Beauftragung einer cloudbasierten Lösung (jeweils mit entsprechender Auftragsbestätigung). Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.