Für Verwirrung hat ein Erlass des Bundesfinanzministers gesorgt. Mit der Anweisung sollten die Vorgaben der Länder für einen Aufschub bei der Umrüstung der Kassen ausgehebelt werden. Bayern hat aber klargestellt: Bis zum 31. März 2021 werden auch weiterhin Kassen nicht beanstandet.

Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, Registrierkassen manipulationssicher umzurüsten. Um in der Corona-Krise zusätzliche Belastungen für die Unternehmen zu vermeiden, haben mehrere Bundesländer den Händlern unter Auflagen eine Fristverlängerung gewährt. Wie die bayerische Finanzverwaltung dem HBE auf Nachfrage bestätigt hat, werden auch im Freistaat ungeachtet des jüngsten Schreibens aus dem Bundesfinanzministerium Kassen bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet. Voraussetzungen dafür sind allerdings ein bis zum 30.9.2020 erteilter Umrüstungsauftrag oder die Beauftragung einer cloudbasierten Lösung (jeweils mit entsprechender Auftragsbestätigung). Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.