Ein Arbeitnehmer, dem wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, muss zunächst abgemahnt werden. Dies gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich.

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn zuvor eine wirksame Abmahnung erfolgt ist. Damit eine Abmahnung rechtskräftig ist, müssen Arbeitgeber eine Reihe von Voraussetzungen unbedingt beachten. Das HBE-Praxiswissen „Abmahnung“ behandelt alle wichtigen Aspekte (Formulierung, Schriftform, Gründe für eine Abmahnung usw.). Darin enthalten sind zudem eine Checkliste und konkrete Formulierungsbeispiele. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle.