Bevor ein Arbeitsverhältnis wegen Fehlverhaltens beendet wird, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Arbeitgeber müssen dabei sorgfältig vorgehen, weil Fehler dazu führen können, dass eine Kündigung vor Gericht unwirksam wird.

Eine leistungs- oder verhaltensbedingte Kündigung ist meist nur wirksam, wenn zuvor korrekt abgemahnt wurde. Entscheidend ist, dass die Abmahnung klar formuliert ist, den konkreten Verstoß benennt und arbeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das HBE-Praxiswissen „Abmahnung“ bietet hierzu eine kompakte Übersicht – inklusive Checkliste und Formulierungshilfen. So behalten Sie alle wichtigen Aspekte im Blick. Bei Fragen unterstützen Sie gerne auch unsere Juristen Ihrer HBE-Geschäftsstelle.
