News
29.07.2022

Zustellung wichtiger Schriftstücke: Nachweis des Zugangs erforderlich

Abmahnungen und Kündigungen sind sogenannte zugangsbedürftige Willenserklärungen. Sie sind erst dann wirksam, wenn sie dem Mitarbeiter zugegangen sind. Arbeitgeber sollten deshalb die rechtlichen Besonderheiten kennen.

zustellung
zustellung

Abmahnung oder Kündigung werden oftmals als Einschreiben oder als Einschreiben/Rückschein versandt. Beide Wege können einen Zugang des jeweiligen Schreibens jedoch nicht garantieren, da das (bloße) Einschreiben lediglich bestätigt, dass das Schreiben der Post übergeben wurde. Dagegen sind das Einwurf-Einschreiben, das Übergabe-Einschreiben, die Nachnahme (per Rückschein oder eigenhändig) oder der Bote rechtssicher. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Uta Wandera
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?