Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind zum Teil mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für den Betroffenen verbunden und können den Händler sogar in seiner Existenz bedrohen.

Ein besonderes Ärgernis sind missbräuchlich ausgesprochene Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße mit geringer Wettbewerbsrelevanz. Diese werden primär ausgesprochen, um Gebühren zu generieren und Vertragsstrafen realisieren zu können. Tipps für den Umgang mit Abmahnungen bekommen Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Es erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat unserer HBE-Juristen.