Seit dem 1.1.2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kunden ausgeben (Wandstärke 15 bis 50 μm). Ein Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern geahndet.

Stabile Mehrwegtüten sind allerdings noch erlaubt. Eine Ausnahme gilt außerdem für sogenannte Hemdchenbeutel für offene Lebensmittel wie Fleisch- oder Wurstwaren und die dünnen Plastikbeutel für Obst und Gemüse. Bieten Händler weiterhin Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 μm an, müssen sie mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.