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02.11.2018

Neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2019: Folgen für Arbeitgeber im Einzelhandel

Der Mindestlohn wird in zwei Stufen auf 9,35 Euro steigen. Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Davon betroffen sind insbesondere bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

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Zunächst wird der Mindestlohn 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen und zum 1. Januar 2020 noch mal auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht. Wichtig für Arbeitgeber: Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (eventuelle Reduzierung?) oder auch auf die Sozialversicherungsfreiheit. In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie in unserer HBE-Sonderinfo „Mindestlohn“. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch an unsere HBE-Juristen wenden.

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