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03.07.2020 Bayern
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das hat die zuständige Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen.
Der Mindestlohn wird demnach zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Zeitstunde steigen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff kritisiert die Erhöhung: „Ein solcher Beschluss ist angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung völlig überzogen. Besonders die kräftige Erhöhung auf der letzten Stufe ist viel zu hoch.“ Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Weitere Informationen zur Erhöhung des Mindestlohns finden Sie hier.
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