News
03.12.2021 Bayern
Der Mindestlohn wird im kommenden Jahr laut der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung in zwei Stufen steigen. Davon betroffen sind insbesondere bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 in der dritten Stufe von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. In einer vierten Stufe wird er zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Diese Erhöhungen haben Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter und auf die Sozialversicherungsfreiheit. In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie in unserer HBE-Sonderinfo „Mindestlohn“. Hinweis: Wann die von den Ampel-Parteien angekündigte einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro kommt, ist derzeit noch vollkommen unklar.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.