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30.09.2022 Bayern
Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob 520 Euro. Neu ist außerdem, dass diese Verdienstgrenze bei einer Erhöhung des Mindestlohns automatisch angepasst wird.
Nicht nur die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung ändert sich ab dem 1. Oktober. Neu ist zudem, dass der sogenannte Übergangsbereich (früher „Gleitzone“) von bisher 1.300 auf 1.600 Euro angehoben wird. Wichtige Neuerungen gibt es außerdem beim Überschreiten der maximalen Verdienstgrenze. Alle Änderungen bei Minijobs haben wir in einem aktualisierten HBE-Praxiswissen zusammengefasst.
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