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30.06.2023 Bayern
Der gesetzliche Mindestlohn soll auf Vorschlag der zuständigen Kommission in zwei Schritten angehoben werden: Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro und genau ein Jahr später auf dann 12,82 Euro.
Die Empfehlung der Mindestlohnkommission muss noch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil umgesetzt werden. Dieser hat bereits eine entsprechende Verordnung angekündigt. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission wurde erstmals nicht im Einvernehmen getroffen. Die Gewerkschaften waren in dem Gremium von der Arbeitgeberseite überstimmt worden.
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