Die Uhr tickt: Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge Pflicht. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat in der vergangenen Woche zugestimmt. Für Online-Händler besteht dringender Handlungsbedarf.

Um Ärger und Stress zu vermeiden, sollten Händler frühzeitig mit der Planung und praktischen Umsetzung starten. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder. Mit dem Widerrufsbuttons sollen Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Der Button muss leicht auffindbar, ständig verfügbar und eindeutig beschriftet sein. Neben dem Widerrufsbutton enthält das Gesetz noch eine Reihe weiterer Regelungen, mit denen der Verbraucherschutz bei Online-Verträgen gestärkt werden soll.
