Wie berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung Soforthilfemaßnahmen für vom Hochwasser betroffene Bürger und die Wirtschaft beschlossen.

Handelsunternehmen können ab sofort Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen stellen. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen anerkannten Sachverständigen nötig.
Die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfen finden Sie hier.
Informationen zu den Soforthilfen sowie zu weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.
Auch die LfA Förderbank Bayern unterstützt hochwassergeschädigte kleine und mittlere Unternehmen. Die Hilfe erfolgt im Rahmen des an die aktuelle Situation angepassten Gründungs- und Wachstumskredits.