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05.06.2024

Hochwasserkatastrophe in Bayern: Finanzielle Soforthilfe für betroffene Unternehmen

Die Hochwasserlage in Bayern bleibt weiterhin angespannt. In den betroffenen Gebieten kämpfen viele Einzelhandelsunternehmen buchstäblich um ihre berufliche Existenz. Noch ist das gesamte Ausmaß des Schadens für die Branche nicht abzuschätzen. Es ist jedoch schon jetzt absehbar, dass auch bei dieser Flut ganze Geschäfte und Ladeneinrichtungen zerstört worden sind.

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Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzungen eine Reihe von Soforthilfemaßnahmen für vom Hochwasser betroffene Bürger und die Wirtschaft beschlossen.

Für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. Weitere Informationen zu den Soforthilfen finden Sie hier.

Die Finanzhilfen sollen dazu beitragen, die Folgen der Flut abzumildern und den Unternehmen wieder eine Perspektive zu geben.

Beim Hochwasser sind allein in Bayern seit Tagen tausende Helfer unermüdlich im Einsatz. Der bayerische Einzelhandel bedankt sich bei allen Freiwilligen und Helfern vor Ort, den Feuerwehren, der Wasserwacht, dem Technischen Hilfswerk, der Bundeswehr, dem Bayerischen Roten Kreuz und der Polizei.

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Bernd Ohlmann
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