Die Uhr tickt: Am 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Händler sollten rechtzeitig prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind. Wer jetzt handelt, sichert sich einen klaren Wettbewerbsvorteil und schützt sich vor rechtlichen Fallstricken.

Ab dem Sommer gelten neue Vorgaben, wer die Herstellerverantwortung für Verpackungen und verpackte Ware übernehmen muss. Stationäre sowie Online-Händler sollten sich mit diesen Änderungen vertraut machen und ihr Sortiment entsprechend prüfen. Außerdem müssen Unternehmen, die in andere EU-Länder versenden, jeweils einen Bevollmächtigten in diesem Mitgliedsstaat benennen. Zudem gelten künftig auch Beschränkungen für den Leerraum bei Versandverpackungen. Damit Sie rechtssicher durch die neuen Anforderungen navigieren, zeigen wir in einem HBE-Praxiswissen, welche konkreten Vorgaben Händler erfüllen müssen, um teure Fehler und Strafen zu vermeiden.
