Corona-Maßnahmen in Bayern: Hotspot-Regel weiter ausgesetzt
Die Hotspot-Regelung wird zunächst bis einschließlich Freitag, 28. Januar 2022, weiter ausgesetzt. Die Staatsregierung wird in der kommenden Woche erneut über die Hotspot-Regel beraten und diese ggf. an die aktuelle Entwicklung anpassen.
Die bayerische Hotspot-Regel sieht unter anderem vor, dass bei einer Inzidenz über 1.000 im Einzelhandel eine Begrenzung auf einen Kunden je 20 qm Verkaufsfläche gilt. Zudem müssten Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten schließen. Dies wäre ein faktischer Lockdown. Wegen der Aussetzung der Hotspot-Regel ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut geändert worden. Hier finden Sie die Begründung.
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