Wegen der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2022 verlängert worden.

Der Bundestag hat vergangene Woche das sogenannte Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Dadurch wird die Frist für steuerfreie Sonderzahlungen verlängert. Der steuerfreie Betrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ „Corona“ (Steuern) des Bundesfinanzministeriums.