News
29.07.2022

Unangekündigte Kassennachschau: Das müssen Sie wissen

Eine sogenannte Kassennachschau kann die Finanzverwaltung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten jederzeit unangekündigt vornehmen. Die Kassennachschau darf weder verweigert noch an einen Steuerberater delegiert werden.

Kassennachschau
Kassennachschau

Der Finanzbeamte kann vor der offiziellen Prüfung z. B. als Kunde getarnte Testkäufe durchführen. Mögliche Kosten, damit Unterlagen verfügbar oder elektronische Daten übermittelt werden können, muss der Einzelhändler tragen. Entspricht die Kassentechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzen. Weitere Informationen zur Kassennachschau und zur ordnungsgemäßen Kassenführung finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Simone Streller
Geschäftsführerin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?