Wie berichtet, ist der Lockdown bis zum 18. April verlängert worden. Bis zum Ende der Osterferien bleibt es bei den inzidenzabhängigen Regelungen in den Kommunen. Ab dem 12. April sollten dann eigentlich neue Regelungen für den Handel gelten.

Für den Einzelhandel in Bayern soll nach dem Ende der Osterferien (ab Montag, 12. April) gelten: Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gelten zusätzlich Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) bei Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests. Wichtig: Ob es vor dem Hintergrund steigender Inzidenzzahlen bei diesem Fahrplan wirklich bleibt, wird der Ministerrat am kommenden Mittwoch (7. April) entscheiden. Zur Umsetzung der aktuellen Corona-Maßnahmen hat Bayern eine Verordnung zur Anpassung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Die entsprechende Begründung finden Sie hier