Die Bayerische Staatsregierung hat aus Anlass der Öffnung weiterer Geschäfte ab kommenden Montag (27. April) die Auflagen hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Kunden- und Zugangssteuerung verschärft. Ab dem 27. April ist das Tragen von einem Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter und Kunden in allen Läden und dem öffentlichen Nahverkehr verpflichtend.

Diese Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Geeignet sind Alltagsmasken oder auch Schals.
Außerdem müssen alle Einzelhandelsgeschäfte ein Schutz- und Hygienekonzept oder ein Parkplatzkonzept erstellen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Notbekanntmachung des Gesundheitsministeriums.
Damit sich unsere Mitgliedsunternehmen für die neuen Hygiene-Regelungen rüsten können, stellt der HBE eine Reihe von wichtigen Informationen, Mustervorlagen und Vordrucken zur Verfügung:
1. Eine aktualisierte Liste von Anbietern verschiedener Corona-Schutzprodukte (Atemmasken oder Desinfektionsmittel) finden Sie hier.
2. Zur Erstellung eines Hygiene- und Schutzkonzepts stellen wir Ihnen hier einen Mustertext zur Verfügung.
3. Hier finden Sie eine Aufstellung empfohlener Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden.
4. Einen Mustertext und nützliche Informationen für ein Parkplatzkonzept finden Sie hier.
5. Eine aktualisierte Übersicht über die Geschäfte, die öffnen dürfen, finden Sie in einer neuen FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums.
6. Auf unserer HBE-Sonderseite finden Sie verschiedene Vordrucke für Abstandsschilder im Kassenbereich oder z.B. den Aushang der Hygieneregeln.



