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14.03.2020 Bayern
Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten für fünf Wochen (bis einschließlich 19. April 2020) hat auch Folgen für den bayerischen Lebensmitteleinzelhandel.
Laut der Bayerischen Staatsregierung wird es jedoch Betreuungsangebote für Kinder geben, deren Elternteile beide in sogenannten systemkritischen Berufen tätig seien. Dazu zählen zum Beispiel Beschäftigte, die im Gesundheitswesen, der Polizei oder der Lebensmittelversorgung arbeiten. Betreuungsangebote gibt es auch für Alleinerziehende in der Lebensmittelversorgung, die aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege tritt am kommenden Montag, den 16. März 2020 in Kraft (siehe insbesondere die Seiten 2 und 6!)
Nähere Einzelheiten zu den Schulschließungen können Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus abrufen. Zusätzliche Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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