In Bayern müssen Corona-Infizierte seit Mittwoch, 13. April bei Symptomfreiheit nur noch fünf Tage in Isolation. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig.

Die Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) wurde entsprechend geändert. Weitere Informationen der Bayerischen Staatsregierung zu den neuen Regeln finden Sie hier. Damit können Arbeitnehmer bei positiver Testung bereits nach fünf Tagen wieder arbeiten und als bloße enge Kontaktpersonen ohne jede Beschränkung weiterarbeiten.