Besser spät als nie: Die 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel ist gekippt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) hat die umstrittene Zugangsbeschränkung heute vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Richter gaben einem entsprechenden Eilantrag eines oberbayerischen Beleuchtungsgeschäfts statt. Gegen den Beschluss (19. Januar 2022, Az. 20 NE 21.3119) des BayVGH gibt es keine Rechtsmittel.