Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III, November-/Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III Plus/IV können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist zudem bis zum 31. März 2024 möglich.

Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, erfolgen Erinnerungsschreiben, Anhörungen bzw. dann auch Rückforderungsbescheide von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.