In Bayern unterliegen Bekleidungsgeschäfte nicht mehr der 2G-Regelung, da sie dem täglichen Bedarf dienen. Grund für diese wichtige Änderung ist ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 29. Dezember 2021. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Bekleidungsgeschäfte können damit ab sofort uneingeschränkt nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für Ungeimpfte öffnen. Weitere Informationen zu dem Beschluss des BayVGH finden Sie hier. Die Positivliste (FAQ zur 2G-Regel im Einzelhandel) des Bayerischen Gesundheitsministeriums ist entsprechend geändert worden.