Ab Oktober dürfen die Länder zum Schutz vor einer Corona-Welle wieder eine beschränkte Maskenpflicht verhängen. Das sieht das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Von Ladenschließungen oder 3G im Einzelhandel ist in dem Entwurf keine Rede.

Im dritten Jahr der Pandemie drohen dem Einzelhandel im Herbst Stand jetzt keine verschärften Corona-Maßnahmen. Laut dem Entwurf für das geänderte IfSG dürfen die Länder zwar verschiedene Schutzmaßnahmen verhängen (u.a. Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Veranstaltungen im Außenbereich). Ein Lockdown, Ladenschließungen oder 3G im Einzelhandel sind jedoch nicht vorgesehen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Oktober 2022 gelten. Hier finden Sie den Entwurf für das geänderte Infektionsschutzgesetz.