Arztpraxen sollen entlastet und direkte Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden: Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist wieder befristet bis zum 30. November 2022 möglich.

Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, können für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.