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22.09.2023 Bayern

Krankheitsbedingte Kündigung: Hohe Hürden für Arbeitgeber

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten hohe Hürden. Gerichte lassen diese häufig an einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) scheitern.

krankschreibung
Bild © Ralf Geithe - stock.adobe.com

Die Durchführung des BEM ist für alle Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Auf die Betriebsgröße kommt es dabei nicht an. Zu dem BEM-Gespräch dürfen Arbeitnehmer eine Vertrauensperson ihrer Wahl mit hinzuziehen. Wichtig: Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist in jedem Fall auf eine gute Vorbereitung und die Durchführung eines BEMs zu achten. Wichtige Informationen dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.

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