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14.09.2018 Bayern
Seit Ende Mai ist das neue Datenschutzrecht (DS-GVO) in Kraft. Zu einer nennenswerten Zahl von Abmahnungen ist es bislang nicht gekommen. Wie erwartet, halten sich auch in Bayern die Datenschutzbehörden – zumindest derzeit noch – zurück.
Die aktuelle Zurückhaltung der Datenschutzbehörden wird sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern. Umso wichtiger ist es daher, die Datenverarbeitung in den Betrieben vollständig an die neuen Vorschriften anzupassen. Eine gute Übersicht über die Informationspflichten, alle Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und die wichtigsten Schritte zur Umsetzung finden Sie in unserem HBE-Quick-Check. Darin enthalten ist auch eine komplette Übersicht über alle 18 Spezial-Praxiswissen des HBE, in denen die angesprochenen Punkte noch einmal mit detaillierten Informationen vertieft werden.
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