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17.05.2019 Bayern
Kundendaten für die eigene Werbung nutzen? Unternehmen müssen eine Reihe von rechtlichen Fallstricken beachten, denn die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) setzt enge Grenzen.
Die neue DS-GVO ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Die neuen Vorschriften haben auch massive Auswirkung auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke. So sind vor allem strengere Anforderungen an die erforderliche Einwilligung der Kunden in die Zusendung von Newslettern zu beachten. In dem HBE-Praxiswissen „Datenschutz: Kundendaten für Werbezwecke“ werden alle Regelungen detailliert erklärt. Unsere HBE-Juristen haben darin auch eine Reihe von praktischen Mustertexten erstellt. Diese betreffen z.B. Kundenkarten oder auch die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Newslettern.
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