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31.01.2020 Bayern
Viele Einzelhändler nutzen Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen zu Werbezwecken. Wettbewerbsrechtlich sind Gewinnspiele grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings sollte man auf eindeutige Teilnahmebedingungen achten.
Bei Verlosungen oder Gewinnspielen sind einige Regeln unbedingt zu beachten. Dazu gehören insbesondere Datenschutzhinweise, da in aller Regel personenbezogene Daten von Teilnehmern des Gewinnspiels verarbeitet werden. Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, welche für die Abwicklung des Gewinnspiels auch wirklich erforderlich sind. Irreführende oder intransparente Angaben sind genau wie eine Kostenpflicht nicht zulässig. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei unseren Juristen in den HBE-Geschäftsstellen. Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Gewinnspiele“.
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