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25.01.2019 Bayern
Seit Mai 2018 ist das neue Datenschutzrecht (DS-GVO) in Kraft. Beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht sind derzeit 85 Verfahren anhängig. Umso wichtiger ist es, den Datenschutz vollständig an die neuen Vorschriften anzupassen.
Eine gute Übersicht über die Informationspflichten, alle Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und die wichtigsten Schritte zur Umsetzung finden Sie in unserem HBE-Quick-Check. Darin enthalten ist auch eine komplette Übersicht über alle 18 Spezial-Praxiswissen des HBE. Praxisnahe Erläuterungen, Checklisten und Musterformulare zur DS-GVO finden Sie auch auf der Internetseite www.dsgvo-verstehen.bayern.de der Bayerischen Staatsregierung.
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