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01.06.2018 Bayern
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Betroffen sind nicht nur der Umgang mit Kunden- und Arbeitnehmerdaten, sondern z. B. auch die technischen Aspekte der Datensicherheit.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung des neuen Rechts ist die Erstellung eines Verzeichnisses der im Unternehmen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten. Mit diesem Thema beschäftigt sich das aktualisierte HBE-Praxiswissen „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten". Darin finden Sie unter anderem ein Blankomuster für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sowie Beispiele für Verarbeitungsverzeichnisse (Beschäftigtendaten, Kundendaten und Lieferantendaten). Wichtig: Diese dienen der Orientierung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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