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18.05.2018

Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutzbeauftragten nicht vergessen!

Die Uhr tickt: Ab kommenden Freitag (25. Mai) müssen die neuen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt sein. Allerspätestens dann sind auch Händler gezwungen, das häufig verdrängte Thema Datenschutz ernst zu nehmen.

dsgvo
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Unternehmen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von Personendaten zu tun haben, müssen ab dem 25. Mai einen Datenschutzbeauftragten benennen. Was dabei häufig vergessen wird: Auch wer hin und wieder eine Mail schreibt und Kundendaten elektronisch gespeichert hat, arbeitet mit personenbezogenen Daten. Über unseren HBE-Kooperationspartner Signal Iduna haben Sie die Möglichkeit optional einen externen Datenschutzbeauftragten zu beantrage.

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Jürgen Rittel
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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